Wer von Gerechtigkeit spricht meint heute ein Empfinden, dass allen Menschen gleiche Chancen zuspricht und Regeln, deren Verletzung einer Ahndung oder ‚Heilung‘ bedürfen. Dennoch bleibt unklar, ob dieses Empfinden ein Gewordenes und damit Kulturrelatives bleibt, oder ob es an das Absolute heranreicht. Früher sprach man von den Universalien: Gibt es die Gerechtigkeit, die Liebe, das Glück, die Freiheit etc. überhaupt? … oder ist es nur ein Attribut, eine Zuschreibung. Würde es die Gerechtigkeit als Absolutes nicht geben, so bliebe sie willkürlich und verfügbar.
Jeder, der im Namen der Gerechtigkeit oder der Freiheit irgendetwas fordert, hätte nicht nur einen leeren Satz produziert, sondern man könnte jenem Irrelevanz unterstellen wenn es eine übergeordnete Gerechtigkeit gar nicht gäbe, weil ja sein Gegenüber eben ein anderes Empfinden habe … und was mache dann des Einen Empfindung gegenüber des Anderen vorzüglich? Alleine ein Konsens, der keiner absoluten Grundlage verpflichtet ist, bleibt aber beliebig. Auch der Verweis auf gesellschaftliche Normen bleibt unbefriedigend, denn diese ändern sich im Lauf der Zeiten. Was also heute recht ist, ist es morgen nicht mehr? Und wer könnte dann die Rechtsprechung des Nationalsozialismus be- und verurteilen?
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