Der Wille zu Glauben

Willst du Glauben oder nicht? Willst du, aber kannst du nicht? Überraschende Fragen, denn Glaube ist für mich weniger eine Frage von Gefühl und Fähigkeit, sondern von Überzeugung und Entscheidung. Wir wissen weit weniger, als wir es gerne hätten, und dennoch gehen wir quasi von Gewissheiten aus. Reines Wunschdenken, wenn es als solches erkannt wird, kann nicht funktionieren: Wer will sich schon selbst betrügen?

Da, wo eine tiefe Überzeugung, z.B. wegen Erfahrungen, fehlt, steckt die Frage des Glaubens in einem Denkraum: Glauben kann man nur, was man zumindest für möglich hält. Unter Ungewissheit trifft man dann die Entscheidung, ob man sein Vertrauen auf das Geglaubte setzen will. Selbstverständlichkeiten sind dagegen weniger ein Maß des Glaubens. Denn das, was selbstverständlich erscheint, ist oft nur geprägte Meinung und Gewohnheit. Auch Plausibilitäten alleine können oft keine hinreichende Gewissheit verschaffen, die einer Überprüfung stand hält. Letztlich ist Vieles eine Frage des Glaubens. Die Adaption vermeintlicher Selbstverständlichkeiten, die letztlich schwach begründet sind, können zwar auch geglaubt werden, aber warum?

William James veröffentlichte 1896 ein religionsphilosophisches Essay mit dem Titel The Will to Believe. Das englische Original ist leider nur über ein VPN erreichbar, z.B. über den Opera Browser. Einige Aspekte daraus lohnen eine nähere Betrachtung.

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Politische Philosophie – Der Einzelne und der Staat

In meine Untersuchung zu den Hintergründen der Neuen Rechten, Identitäre Bewegung und Ethnopluralismus bin ich auf die Grundfrage gestoßen, inwieweit die Persönlichkeitsrechte, die im Grundgesetz bereits in Artikel 1 festgeschrieben wurden, in Bezug zum Staat stehen. Grundlage ist hierbei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die fast vollständig von allen Staaten der Erde ratifizierten und auch Bezug für das Grundgesetz liefert.

Ich bekenne mich glühend zu unserer Verfassung, weil auch mir der Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber Staat sehr wichtig sind. Zugleich aber ist der Schutz vor übelwollenden Dritten eine Kernaufgabe eben jenes Staats und auch dritte, nichtstaatliche Instanzen können diese Rechte einschränken. Dadurch entstehen unvermeidliche Zielkonflikte, die sich nie vollständig konsistent auflösen lassen. Auch ist die Frage berechtigt, inwieweit eine Gesetzesauslegung dem Geist des Gesetzes eine gegensätzliche Bedeutung geben kann. Gerade die Entwicklung jüngster Zeit geben dem Verdacht Nahrung, dass im Zweifel jede Bestimmung so zurecht gebogen werden kann, wie es denn die Willkür sich wünscht.

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Tocqueville und die Freiheit

Alexis de Tocqueville starb vor über 150 Jahren, aber manche seiner Betrachtungen sind aktuell wie eh und je.

„Ich glaube, ich würde die Freiheit in allen Zeiten geliebt haben; in der Zeit aber, in der wir leben, fühle ich mich geneigt, sie anzubeten.“

Über die Demokratie in Amerika, Bd. 2, S. 210, (Fischer TB, 1956) nach Wikiquote . „Tocqueville und die Freiheit“ weiterlesen

Tugend im Zeichen des Werteverfalls

Merken Sie was? Die Begriffe wirken verstaubt. Wer spricht heute noch von Tugend oder Untugend, Laster, Versuchung … das wirkt zunächst wie ein Relikt der Geistesgeschichte. Und Werte … das sind doch die Begriffe, mit denen Konservative immer nerven … oder?

Dennoch, vielleicht ist diese Zeit im Zeichen der Postmoderne weit mehr moralisierend als viele Zeiten zuvor, weniger hedonistisch als gedacht. Aufrichtiger als zu Zeiten, in denen es selbstverständlich galt, unter einer ehrbaren Fassade dem Laster zu frönen.  Aber wo führt das hin?

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