Die Frage, in wie weit der Staat, vor allem in der Demokratie, die Aufgabe der Einzelnen wahrnehmen soll, ja deren Ethik im Großen gleichförmig fortführen muss, wurde Heute im Gespräch mit Wieland Arnold thematisiert. Dies bezog sich auf den Aufsatz Migration und christlicher Glaube und der damit gemachten Aufgabe, dass Nächstenliebe ein Gebot für den Einzelnen sei, nicht ein Gebot für den Staat. Diese Unterscheidung sei nicht gerechtfertigt, denn der Staat entsteht je erst durch die Summe seiner Bürger. Darum bestehe grundsätzliche Homogenität zwischen der Moral des Einzelnen und des Staates.
Bei allem Respekt für diese Position, die man auch als Fortführung oder Umkehrung des Kant’schen Kategorischen Imperativs:
Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.
Ich hege aber Zweifel, ob dies ein durchdachter Ansatz ist. Der Grund ist die Frage nach Aufgabe und Verantwortung.