Sehnsucht nach Selbstzerstörung

Wir leben in seltsamen Zeiten. Einerseits leben wir in Westeuropa in einer Periode des Wohlstands und Friedens, die vielleicht beispiellos ist. Andererseits häufen sich die Indikatoren, dass diese Periode zu Ende geht, und zwar aus eigenen, innergesellschaftlichen Antrieben heraus. Alexander Meschnig bezog diesen gesellschaftlichen Trend auf die These Freuds, dass es im Menschen einen Todestrieb gibt, der einen Erklärungsansatz für diese Entwicklungen geben kann.

In seinem 1920 erschienen Werk Jenseits des Lustprinzips hat Sigmund Freud, auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Ersten Weltkrieges, den in der psychoanalytischen Diskussion von Anfang an umstrittenen Begriff des Todestriebs eingeführt. Letzterer strebt danach, so Freuds theoretische Annahme, in den anorganischen Zustand zurückzuführen. Denn: „Das Ziel alles Lebens ist der Tod.“ Zu dieser Triebgruppe gehört ein Streben nach Selbstzerstörung und, daraus abgeleitet, eine Neigung zu Aggression und Destruktion.

Alexander Meschnig

Es ist nichts ungewöhnliches, wenn aus inneren individuellen Befindlichkeiten auf gesellschaftliche Relevanz geschlossen wird, wenn diese inneren Antriebe entsprechende Resonanz in der Gesellschaft erhalten, entwickeln sich Massenbewegungen. Auch das kollektive Unbewusste (C.G. Jung) ist ein ähnlicher Erklärungsansatz. Aber trifft die These Meschnigs auch zu?

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Kontaktschuld – das Corona Narrativ

Die Virusepidemie stellt recht treffend den Zeitgeist dar: Stellen Sie sich vor, sie kommen mit einem Menschen zusammen, der mit dem Corona Virus Covid19 infiziert sind. Das macht Sie zu einem potentiell Infizierten. Wenn sie nun weiter mit anderen Menschen Umgang pflegen, könnten diese ebenso infiziert werden, und so zu Tode kommen. Sie hätten damit Schuld an deren Erkrankung. Also müssten sie selbst streng Hygiene und ggf. Quarantäne beachten. Was aber, wenn jener Erstinfizierte nichts davon weiß … und entsprechend Sie auch nicht? Hätten Sie dann ‚Schuld‘ an einer Virus-Weitergabe? Gemeinhin wird die Frage bejaht, denn ein objektiver Tatbestand wird nicht durch Unwissen geheilt.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten: Um nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Folge zu schützen, ist der Kontakt zu potentiell Infizierten unter strengster Vorsicht zu betrachten. Hygieneregeln sind immer aufs schärfste zu befolgen, selbst wenn weit und breit kein echter Infizierter existiert, ja selbst wenn es keine Epidemie mehr gibt. Es könnten ja auch andere Infektionskrankheiten bestehen, nicht zuletzt die ’normale‘ Grippe, an der zuweilen mehr Menschen starben als an Covid19. Kontaktverbot als neuer Normalzustand. Und das nicht nur auf die ‚echten‘ Virusgefahren, sondern auch in Bezug auf den geistigen Umgang mit Anderen.

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