Der Einzelne mag sich den Staat als Schutzmacht vorstellen, der ihm seinen Lebensvollzug in Freiheit sichert. Andererseits erscheint der Staat auch als Bedrohung, der jene Freiheiten entziehen und aushöhlen kann. Der Einzelne mag sich der Notwendigkeit der Kollektivs unterwerfen und eigene Ansprüche hinten an stellen, oder aber unbedingt auf das Durchsetzen individueller Interessen bestehen.
Der Staat mag den Einzelnen als potentielle Bedrohung verstehen, die es einzuhegen gilt. Eine Bedrohung geht allerdings weit weniger von dem weitgehend vereinzelten Menschen aus, sondern von einem Kollektiv der Gegen-Öffentlichkeit. Eine extremer Individualismus, ein negieren identitätsstiftender Ansichten, wirkt hemmend auf das Entstehen einer Gegenöffentlichkeit. Der isolierte Mensch ist daher politisch gewollt, denn er lässt sich am leichtesten regieren. Widerspruch verpufft dann in der Menge. Ist Staat nun mit einem gewachsenen Kollektiv der sozialen Einbindung zu vergleichen? Oder ähnelt er dann doch eher Herrschern, die sich diverser Macht-Rechtfertigungen vorschieben.
Wie weit ist der Anspruch des Staates, die Rechte des Einzelnen zu wahren und zu schützen, überhaupt durchsetzbar … oder ist dies nur eine Illusion? Gegen den Einzelnen erscheint der Staat Janusköpfig …
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