In meine Untersuchung zu den Hintergründen der Neuen Rechten, Identitäre Bewegung und Ethnopluralismus bin ich auf die Grundfrage gestoßen, inwieweit die Persönlichkeitsrechte, die im Grundgesetz bereits in Artikel 1 festgeschrieben wurden, in Bezug zum Staat stehen. Grundlage ist hierbei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die fast vollständig von allen Staaten der Erde ratifizierten und auch Bezug für das Grundgesetz liefert.
Ich bekenne mich glühend zu unserer Verfassung, weil auch mir der Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber Staat sehr wichtig sind. Zugleich aber ist der Schutz vor übelwollenden Dritten eine Kernaufgabe eben jenes Staats und auch dritte, nichtstaatliche Instanzen können diese Rechte einschränken. Dadurch entstehen unvermeidliche Zielkonflikte, die sich nie vollständig konsistent auflösen lassen. Auch ist die Frage berechtigt, inwieweit eine Gesetzesauslegung dem Geist des Gesetzes eine gegensätzliche Bedeutung geben kann. Gerade die Entwicklung jüngster Zeit geben dem Verdacht Nahrung, dass im Zweifel jede Bestimmung so zurecht gebogen werden kann, wie es denn die Willkür sich wünscht.
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