Christentum und AfD

Politik und Philosophie haben viele Berührungspunkte, denn sie stellen ein gemeinsames Feld von Ethik und Selbstverständnis dar. Christlicher Glaube ist ein Bekenntnis, dass sich auf eine bestimmte Grundlage festgelegt hat. Im Besonderen ist es ein Bekenntnis zum Doppelgebot der Liebe, dass nicht nur den Nächsten (Schwester und Bruder) sondern auch den hilfsbedürftigen Fremden  und den Feind einschließt. Damit eine durchaus relevante Problemstellung einer philosophisch-ethischen Grundausrichtung.

In der bundesdeutschen Parteienlandschaft ist vor allem die AfD umstritten. Die Kirchenleitungen engagieren sich sehr explizit in einer Gegenposition und warnen dafür. Aber tun sie das mit Recht? Ist es für den Christen ein Problem des Bekenntnisses, sich in Wahlentscheidungen hinter die AfD zu stellen oder gar aktives Mitglied zu sein?

Weiter gedacht stellt sich die Frage, wie denn nun diese beiden Pole Christentum und AfD zum Zeitgeist und den Megatrends verhalten. Denn es ist nicht nur die Frage, dass es ein fest umrissenes Christentum vs. DIE AfD gibt, sondern auch die Formung einer aktuellen Denkrichtung, de zwar ebensowenig sich punktuell fixieren ließe, dennoch wirkmächtig auch die Deutung des Christentums beeinflusst, bzw. die ihrerseits das Christentum ins Abseits stellt. Davon wird am Schluss die Rede sein.

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Der Staat und der Einzelne

Die Frage, in wie weit der Staat, vor allem in der Demokratie, die Aufgabe der Einzelnen wahrnehmen soll, ja deren Ethik im Großen gleichförmig fortführen muss, wurde Heute im Gespräch mit Wieland Arnold thematisiert. Dies bezog sich auf den Aufsatz Migration und christlicher Glaube und der damit gemachten Aufgabe, dass Nächstenliebe ein Gebot für den Einzelnen sei, nicht ein Gebot für den Staat. Diese Unterscheidung sei nicht gerechtfertigt, denn der Staat entsteht je erst durch die Summe seiner Bürger. Darum bestehe grundsätzliche Homogenität zwischen der Moral des Einzelnen und des Staates.

Bei allem Respekt für diese Position, die man auch als Fortführung oder Umkehrung des Kant’schen Kategorischen Imperativs:

Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

Ich hege aber Zweifel, ob dies ein durchdachter Ansatz ist. Der Grund ist die Frage nach Aufgabe und Verantwortung.

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Migration und christlicher Glaube

Unter dem Stichwort Asyl- und Flüchtlingspolitik entzweit sich die Gesellschaft. Die eine Seite sieht die moralisch-humanitäre Verpflichtung als Leitlinie, die anderen sehen Grenzen und Gefahren auf diesem Weg. Ein Kompromiss scheint derzeit ausgeschlossen. Um so wichtiger, die einzelnen Positionen zu verstehen. Im Besonderen das Christentum hat mit seinem prominenten Gebot der Nächstenliebe, die ja auch die Feindesliebe einschließt, eine markante Marke gesetzt. Die Kirchen finden sich überwiegend auf Seiten der Befürworter einer Willkommenskultur. Auch die Evangelikalen – vertreten durch die evangelische Allianz  (EAD) – haben am 14.08.2018 eine Aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht:

Stellungnahme zur Flüchtlings- und Integrationspolitik
Integration bleibt Daueraufgabe – Asylrecht steht nicht zur Disposition – Fluchtursachen bekämpfen

Aber ist das ein verantwortlicher Umgang mit dem Thema, oder eine gesinnungsethische Sumpfblüte, die am Ende ihren Zielen nicht gerecht werden kann?

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Statistik und Realität

Das Erkennen des Faktischen ist schwer, im Besonderen, wenn die Ereignisse nicht im Umfeld der selbstevidenten Beobachtung liegt. Trends können recht klar über positive oder alarmierende Entwicklungen Aussagen machen. Dazu sind aber verlässliche Faktensammlungen, Aufbereitungen der deskriptiven Statistik und Analysen unter Nutzung der analytischen Statistik erforderlich. Ansonsten wird gerne mit ‚gefühlten‘ Realitäten und Erwartungen anstelle von Fakten gesprochen. Und dann sind derartige Erkenntnisse weitgehend wertlos.

Nun ist allerdings ein gefälschtes Zitat in aller Munde, das Goebbels  Churchill untergeschoben hat:

Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe.

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Einigkeit und Recht und Freiheit

Dieser Titel der Nationalhymne allein ist bereits ein politisches Statement. Es erinnert an den Dreiklang der Französischen Revolution  FreiheitGleichheitBrüderlichkeit (französisch Liberté, Égalité, Fraternité)  – Der Wert der Freiheit soll hier nicht wiederholt werden, obwohl er auch in der heutigen Zeit erschreckend gelitten hat. Die Frage des Rechts und der Einigkeit ist aber heute ebenso in Gefahr.  Einigkeit ist stets ein Traum gewesen, der sich nie hat völlig umsetzen lassen, aber er beschwor die Idee der Nation, die der französischen Brüderlichkeit entspricht. Der Staat ist darum gehalten, die Idee der Einigkeit aller Widerstände zum Trotz zu befördern. Das fand spätestens dann ein jähes Ende, als selbst der Bundespräsident Deutschland in ein Dunkeldeutschland und ein helles Deutschland unterscheidet.

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Leitkultur GG: Meinungsfreiheit

Weiter in meiner Reihe zum Grundgesetz.  Der Artikel 5 behandelt die Meinungsfreiheit.  Es gilt, was bereits zur Freiheit des Artikel 2 gesagt wurde:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ein wunderbarer Text! Er erinnert daran, dass uns der Verlust der Meinungsfreiheit dann am ersten auffällt, wenn wir selbst oder unser Genossen in der Meinung Repressalien ausgesetzt werden. Einige Parteien scheint es dagegen in keiner Weise anzufechten, wenn die Meinung des Gegners unterdrückt wird. Kurzerhand wird diese dann mit pauschal mit fragwürdigen Etiketten belegt, z.B. Faschismus, und dann erklärt, dass Faschismus gar keine Meinung sei, sondern ein Verbrechen. Ob es sich bei dem Behaupteten irgend einen Bezug zum Faschismus hat oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr, denn der Mechanismus funktioniert ganz prima ohne lästige Rückfragen. Dagegen erinnert das Zitat von Voltaire (bzw. ihm zugeschrieben) daran, dass Meinungsfreiheit zuerst die Freiheit der Meinungsgegner heißt:

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Leitkultur: Gewissens und Glaubensfreiheit

Weiter in meiner Reihe zum Grundgesetz.  Der Artikel 4 behandelt die Gewissens und Glaubensfreiheit.  Es gilt, was bereits zur Freiheit des Artikel 2 gesagt wurde:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die Väter des Grundgesetzes hatten dabei noch den Kirchenkampf in lebhaftem Gedächtnis. In der Zeit des Nationalsozialismus war diese Gewissensfreiheit bedroht. Aber auch Kulturkampf hatte Spuren im kollektiven Gedächtnis hinterlassen. Die heutige Problemlage mit einem Erstarken des Islams in Europa hatten die Väter des Grundgesetzes nicht gerechnet. Gelten die Grundsätze unabhängig davon auch für den Islam in allen seinen Spielarten?

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Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.  Grundsätze sind Überparteilichkeit und wissenschaftliche Ausgewogenheit. Soweit der Selbstanspruchs. Wie bereits gezeigt bestehen Zweifel an der Umsetzung und Publikationen, die Parteilichkeit belegen. Aber es bedarf der Auseinandersetzung mit den unterschedlichen Seiten des Diskurses. Darum soll Aufsatz  Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten von Roland Eckert – Dr. phil., geb. 1937; Prof. em. für Allgemeine Soziologie,  – hier besprochen werden, denn bei diesen wissenschaftlichen Meriten kann man eine fundierte Darstellung erwarten.

Wie bereits in Nationalismus und Ethnopluralismus – Kampfbegriffe? erläutert, schreibt die bpb zum Begriff Ethnopluralismus :

Mit dem Begriff „Ethnopluralismus“ bezeichnet die sogenannte Neue Rechte ein Theoriekonzept, das den für Rechtsextreme typischen Rassismus neu und weniger angreifbar begründen soll. Kritiker nennen ihn einen „Rassismus ohne Rassen“.

Kann der Aufsatz von Eckert diesen Vorwurf substanziieren?

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Politische Philosophie – Der Einzelne und der Staat

In meine Untersuchung zu den Hintergründen der Neuen Rechten, Identitäre Bewegung und Ethnopluralismus bin ich auf die Grundfrage gestoßen, inwieweit die Persönlichkeitsrechte, die im Grundgesetz bereits in Artikel 1 festgeschrieben wurden, in Bezug zum Staat stehen. Grundlage ist hierbei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die fast vollständig von allen Staaten der Erde ratifizierten und auch Bezug für das Grundgesetz liefert.

Ich bekenne mich glühend zu unserer Verfassung, weil auch mir der Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber Staat sehr wichtig sind. Zugleich aber ist der Schutz vor übelwollenden Dritten eine Kernaufgabe eben jenes Staats und auch dritte, nichtstaatliche Instanzen können diese Rechte einschränken. Dadurch entstehen unvermeidliche Zielkonflikte, die sich nie vollständig konsistent auflösen lassen. Auch ist die Frage berechtigt, inwieweit eine Gesetzesauslegung dem Geist des Gesetzes eine gegensätzliche Bedeutung geben kann. Gerade die Entwicklung jüngster Zeit geben dem Verdacht Nahrung, dass im Zweifel jede Bestimmung so zurecht gebogen werden kann, wie es denn die Willkür sich wünscht.

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Identität des Konvertiten

Konvertiten kennt man meist aus der Bestimmung der Religionen. Ein Mensch, der sich zu einem Religionswechsel entschließt, wird als Konvertit bezeichnet. Im Kontext der Islamisierung stehen neue Moslems unter den Verdacht, besonders zur Radikalisierung zu neigen. Christliche Konvertiten, die von einem anderen Bekenntnis zum Christlichen, bzw. einer spezifischen Prägung konvertieren, werden oft ebenso kritisch gesehen. Sollten Moslems zum Christentum konvertieren, wird ihr Leben von ihren ehemaligen Glaubensbrüdern bedroht. Manchmal wird auch das Motiv jener bezweifelt, warum sie konvertieren: Sie könnten andere Motive haben, Stichwort Reischristen. Darum stoßen jene auch bei ihren neuen Glaubensbrüdern auf Misstrauen. Zumeist wird Mission mit dem Ziel der Konversion häufig mit dem Vorwurf der Proselytenmacherei bedacht, als dass es eben nicht ein Sache von Überzeugung und Einsicht sei, den Status der eigenen Sozialisation nicht als schicksalhaft zu erkennen. Aber auch jenseits der Religion ist im Zeitalter der Migration die Frage der ethnischen Zugehörigkeit eine Frage des Bekenntnisses der Zugehörigkeit.

Ist die Herkunft – ob nun genetisch oder kulturell bestimmt – eine Kategorie unwandelbaren Schicksals? Oder bietet die Möglichkeit des Wechsels der Zugehörigkeit eine neue menschliche Dimension, die eben jene schicksalhafte Verknüpfung überwinden kann? … und was bedeutet das für die Identität des Betroffenen?

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