Einigkeit und Recht und Freiheit

Dieser Titel der Nationalhymne allein ist bereits ein politisches Statement. Es erinnert an den Dreiklang der Französischen Revolution  FreiheitGleichheitBrüderlichkeit (französisch Liberté, Égalité, Fraternité)  – Der Wert der Freiheit soll hier nicht wiederholt werden, obwohl er auch in der heutigen Zeit erschreckend gelitten hat. Die Frage des Rechts und der Einigkeit ist aber heute ebenso in Gefahr.  Einigkeit ist stets ein Traum gewesen, der sich nie hat völlig umsetzen lassen, aber er beschwor die Idee der Nation, die der französischen Brüderlichkeit entspricht. Der Staat ist darum gehalten, die Idee der Einigkeit aller Widerstände zum Trotz zu befördern. Das fand spätestens dann ein jähes Ende, als selbst der Bundespräsident Deutschland in ein Dunkeldeutschland und ein helles Deutschland unterscheidet.

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Schachtaktiken

Manche Menschen, so auch ich, vertrödeln ihre Zeit mit völlig Unwichtigem. Das Schachspiel zum Beispiel. Zusammengerechnet über die Stunden, die Menschen konzentriert vor einem Schachspiel saßen, ergeben bestimmte viele, viele Menschenleben. Was bleibt übrig? Kein Kunstwerk, das in der Geschichte bestand hätte. Keine gesellschaftliche Wertschöpfung, keine höhere Erkenntnis, keine persönliche Ertüchtigung, wie bei anderen Sportarten.  Zu letzteren beiden zwei Anmerkungen.

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Leitkultur GG: Meinungsfreiheit

Weiter in meiner Reihe zum Grundgesetz.  Der Artikel 5 behandelt die Meinungsfreiheit.  Es gilt, was bereits zur Freiheit des Artikel 2 gesagt wurde:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ein wunderbarer Text! Er erinnert daran, dass uns der Verlust der Meinungsfreiheit dann am ersten auffällt, wenn wir selbst oder unser Genossen in der Meinung Repressalien ausgesetzt werden. Einige Parteien scheint es dagegen in keiner Weise anzufechten, wenn die Meinung des Gegners unterdrückt wird. Kurzerhand wird diese dann mit pauschal mit fragwürdigen Etiketten belegt, z.B. Faschismus, und dann erklärt, dass Faschismus gar keine Meinung sei, sondern ein Verbrechen. Ob es sich bei dem Behaupteten irgend einen Bezug zum Faschismus hat oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr, denn der Mechanismus funktioniert ganz prima ohne lästige Rückfragen. Dagegen erinnert das Zitat von Voltaire (bzw. ihm zugeschrieben) daran, dass Meinungsfreiheit zuerst die Freiheit der Meinungsgegner heißt:

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Leitkultur: Gewissens und Glaubensfreiheit

Weiter in meiner Reihe zum Grundgesetz.  Der Artikel 4 behandelt die Gewissens und Glaubensfreiheit.  Es gilt, was bereits zur Freiheit des Artikel 2 gesagt wurde:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die Väter des Grundgesetzes hatten dabei noch den Kirchenkampf in lebhaftem Gedächtnis. In der Zeit des Nationalsozialismus war diese Gewissensfreiheit bedroht. Aber auch Kulturkampf hatte Spuren im kollektiven Gedächtnis hinterlassen. Die heutige Problemlage mit einem Erstarken des Islams in Europa hatten die Väter des Grundgesetzes nicht gerechnet. Gelten die Grundsätze unabhängig davon auch für den Islam in allen seinen Spielarten?

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Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.  Grundsätze sind Überparteilichkeit und wissenschaftliche Ausgewogenheit. Soweit der Selbstanspruchs. Wie bereits gezeigt bestehen Zweifel an der Umsetzung und Publikationen, die Parteilichkeit belegen. Aber es bedarf der Auseinandersetzung mit den unterschedlichen Seiten des Diskurses. Darum soll Aufsatz  Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten von Roland Eckert – Dr. phil., geb. 1937; Prof. em. für Allgemeine Soziologie,  – hier besprochen werden, denn bei diesen wissenschaftlichen Meriten kann man eine fundierte Darstellung erwarten.

Wie bereits in Nationalismus und Ethnopluralismus – Kampfbegriffe? erläutert, schreibt die bpb zum Begriff Ethnopluralismus :

Mit dem Begriff „Ethnopluralismus“ bezeichnet die sogenannte Neue Rechte ein Theoriekonzept, das den für Rechtsextreme typischen Rassismus neu und weniger angreifbar begründen soll. Kritiker nennen ihn einen „Rassismus ohne Rassen“.

Kann der Aufsatz von Eckert diesen Vorwurf substanziieren?

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Politische Philosophie – Der Einzelne und der Staat

Der Einzelne mag sich den Staat als Schutzmacht vorstellen, der ihm seinen Lebensvollzug in Freiheit sichert. Andererseits erscheint der Staat auch als Bedrohung, der jene Freiheiten entziehen und aushöhlen kann. Der Einzelne mag sich der Notwendigkeit der Kollektivs unterwerfen und eigene Ansprüche hinten an stellen, oder aber unbedingt auf das Durchsetzen individueller Interessen bestehen.

Der Einzelne hat zumeist auch ein Identitätsproblem: Wer bin ich eigentlich? Für viele ist es über die Beziehung zur eigenen Familie hinaus die Teilhabe an einem größeren, sinnstiftenden Kollektiv. Ist es ein Volk, durch dessen Mitgliedschaft die Verpflichtung erwächst, zu seinem Gedeihen zu dienen? In diesem Sinn würde der Staat weit mehr als eine Zweckgemeinschaft sein. Es drohen Totalitarismus und Faschismus. Andererseits kann ein Gemeinwesen kaum funktionieren, wenn es sich nur aus egoistischen Individuen zusammen setzt. Es wird auf kurz oder lang dem Untergang geweiht sein.

Andere sinnstiftende Kollektive sind Sippen, Glaubensgemeinschaften, politische Bewegungen und Parteien oder andere ideologisch geprägte Verbünde. Diese können sowohl staatstragend sein, als auch den Staat aushöhlen oder zersetzen. Vor allem totalitäre Staaten sehen in jedem Kollektiv, dass nicht unter der eigenen Kontrolle ist, eine potentielle Gefahr.

Der Staat mag den Einzelnen als potentielle Bedrohung verstehen, die es einzuhegen gilt. Eine Bedrohung geht allerdings weit weniger von dem weitgehend vereinzelten Menschen aus, sondern von einem Kollektiv der Gegen-Öffentlichkeit. Eine extremer Individualismus, ein negieren identitätsstiftender Ansichten, wirkt hemmend auf das Entstehen einer Gegenöffentlichkeit. Der isolierte Mensch ist daher politisch gewollt, denn er lässt sich am leichtesten regieren. Widerspruch verpufft dann in der Menge. Ist Staat nun mit einem gewachsenen Kollektiv der sozialen Einbindung zu vergleichen? Oder ähnelt er dann doch eher Herrschern, die sich diverser Macht-Rechtfertigungen vorschieben.

Wie weit ist der Anspruch des Staates, die Rechte des Einzelnen zu wahren und zu schützen, überhaupt durchsetzbar … oder ist dies nur eine Illusion? Gegen den Einzelnen erscheint der Staat Janusköpfig …

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Universalität der Logik

Einst galt die Logik als philosophische Disziplin, oft wird sie umgangssprachlich als Synonym für Einsichtigkeit verwendet. Genauer ist sie beschrieben bei Wikipedia:

Mit Logik (von altgriechisch λογικὴ τέχνη logiké téchnē ‚denkende Kunst‘, ‚Vorgehensweise‘) oder auch Folgerichtigkeit[1] wird im Allgemeinen das vernünftige Schlussfolgern und im Besonderen dessen Lehre – die Schlussfolgerungslehre oder auch Denklehre – bezeichnet. In der Logik wird die Struktur von Argumenten im Hinblick auf ihre Gültigkeit untersucht, unabhängig vom Inhalt der Aussagen. Bereits in diesem Sinne spricht man auch von „formaler“ Logik.

Zuweilen wird die Logik in verschiedene Bereiche untergliedert, Modallogik, mehrwertige Logik etc. aber der Kern bleibt unangetastet. Widerprüche werden ausgeschlossen. Auch wird der Satz vom Widerspruch auch nicht durch die Dialektik der scheinbaren Widersprüche ausgehebelt. In wie weit die Logik etwas urtümliches ist, dass auch nicht von einer Allmacht Gottes ausgehebelt wird, wird in dem Allmachtsparadoxon diskutiert:

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Identität des Konvertiten

Konvertiten kennt man meist aus der Bestimmung der Religionen. Ein Mensch, der sich zu einem Religionswechsel entschließt, wird als Konvertit bezeichnet. Im Kontext der Islamisierung stehen neue Moslems unter den Verdacht, besonders zur Radikalisierung zu neigen. Christliche Konvertiten, die von einem anderen Bekenntnis zum Christlichen, bzw. einer spezifischen Prägung konvertieren, werden oft ebenso kritisch gesehen. Sollten Moslems zum Christentum konvertieren, wird ihr Leben von ihren ehemaligen Glaubensbrüdern bedroht. Manchmal wird auch das Motiv jener bezweifelt, warum sie konvertieren: Sie könnten andere Motive haben, Stichwort Reischristen. Darum stoßen jene auch bei ihren neuen Glaubensbrüdern auf Misstrauen. Zumeist wird Mission mit dem Ziel der Konversion häufig mit dem Vorwurf der Proselytenmacherei bedacht, als dass es eben nicht ein Sache von Überzeugung und Einsicht sei, den Status der eigenen Sozialisation nicht als schicksalhaft zu erkennen. Aber auch jenseits der Religion ist im Zeitalter der Migration die Frage der ethnischen Zugehörigkeit eine Frage des Bekenntnisses der Zugehörigkeit.

Ist die Herkunft – ob nun genetisch oder kulturell bestimmt – eine Kategorie unwandelbaren Schicksals? Oder bietet die Möglichkeit des Wechsels der Zugehörigkeit eine neue menschliche Dimension, die eben jene schicksalhafte Verknüpfung überwinden kann? … und was bedeutet das für die Identität des Betroffenen?

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