Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Grundsätze sind Überparteilichkeit und wissenschaftliche Ausgewogenheit. Soweit der Selbstanspruchs. Wie bereits gezeigt bestehen Zweifel an der Umsetzung und Publikationen, die Parteilichkeit belegen. Aber es bedarf der Auseinandersetzung mit den unterschedlichen Seiten des Diskurses. Darum soll Aufsatz Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten von Roland Eckert – Dr. phil., geb. 1937; Prof. em. für Allgemeine Soziologie, – hier besprochen werden, denn bei diesen wissenschaftlichen Meriten kann man eine fundierte Darstellung erwarten.
Wie bereits in Nationalismus und Ethnopluralismus – Kampfbegriffe? erläutert, schreibt die bpb zum Begriff Ethnopluralismus :
Mit dem Begriff „Ethnopluralismus“ bezeichnet die sogenannte Neue Rechte ein Theoriekonzept, das den für Rechtsextreme typischen Rassismus neu und weniger angreifbar begründen soll. Kritiker nennen ihn einen „Rassismus ohne Rassen“.
Kann der Aufsatz von Eckert diesen Vorwurf substanziieren?
Vertreter der Neuen Rechten sind rechtsradikal, weil die universelle Geltung der Menschenrechte infrage gestellt wird, sie sind aber nicht notwendig rechtsextrem im Sinne eines Angriffs auf die Verfassungsordnung
Abgesehen davon, dass das Urteil hier nicht hinreichend belegt ist, inwieweit die universelle Geltung der AEMR in Frage gestellt wird, ist es m.E. keineswegs eine hinreichende Begründung, den Stempel ‚rechtsradikal‘ bei einer Infragestellung jener Rechte zu vergeben. Denn eine nominelle Kritiklosigkeit an der AEMR bei weitgehender Ignoranz der Bestimmungen, bzw. beliebiger Umdeutung kann keineswegs als Ausweis der Rechtgläubigkeit genügen, wenn zugleich eine Kritik an den Ansätzen, ohne Berücksichtigung der Stichhaltigkeit der vorgetragenen Argumente eher dem starren Dogmatismus zuzurechnen ist.
An der Universalität der Menschenrechte kann man zwar durchaus festhalten. Allerdings wird dies in weiten Teilen der Welt so nicht gesehen:
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (arabisch إعلان القاهرة حول حقوق الإنسان في الإسلام, DMG Iʿlān al-Qāhira ḥaula ḥuqūq al-insān fī l-Islām) ist eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Scharīʿa als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert. Die Erklärung wird als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesehen.
Dagegen man man den Glauben an eine Universalität der AEMR entgegen der Überzeugung der zwischenstaatlichen internationale Organisation von derzeit 56 Staaten,[2] in denen der Islam Staatsreligion, Religion der Bevölkerungsmehrheit oder Religion einer nennenswerten Minderheit ist. Hier aber jedwede Kritik an der AEMR aber als Grund der Exkommunikation zu werten, wirkt dagegen albern.
Exkurs Carl Schmitt
Die Übernahme der politischen Philosophie Carl Schmitts begründet aber Zweifel daran, ob die Menschenwürde jenseits ethnischer Grenzen von ihnen so gewahrt wird, wie es dem Grundgesetz entspräche.[7]
Dies unterstellt nicht nur die Rezeption und eine Beziehung zu Carl Schmitt, sondern vor allem dessen unkritische Verehrung und Adaption. Als Beleg wurde auf diesen Aufsatz verwiesen: Der Schmittismus der Jungen Freiheit und seine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Dies bleibt aber eine unzureichende Begründung, wie in Politische Philosophie – Der Einzelne und der Staat diskutiert.
In der Tat erscheint Carl Schmitt keineswegs als neutraler Denker, sondern ist sowohl historisch als auch inhaltlich mit dem Nationalsozialismus verbunden, zu dem er allerdings in Distanz stand. Dass Schmitt das Grundgesetz kritisch sah, wurde unzweifelhaft belegt. Aber es wäre ein Fehler, jeden Gedanken und Beobachtung, die aus der Feder eines problematischen Denkers apriori und unbesehen in den Giftschrank zu verbannen. So zitiert dieser Artikel Schmitt:
Noch einmal sei dieser für Schmitt grundlegende Gedankengang in seinen eigenen Worten zusammengefasst: „Aus dem Begriffsmerkmal des Politischen folgt der Pluralismus der Staatenwelt. Die politische Einheit setzt die reale Möglichkeit des Feindes und damit eine andere, koexistierende politische Einheit voraus. Es gibt deshalb auf der Erde, solange es überhaupt einen Staat gibt, immer mehrere Staaten und kann keinen die ganze Erde und die ganze Menschheit umfassenden Welt´staat´ geben. Die politische Welt ist ein Pluriversum, kein Universum.“
Zwar mag Person und Gedankengebäude Schmitts zu Recht kritisch gesehen werden, aber aus jenen Zeilen spricht eine simple und offensichtliche Erkenntnis. Im Besonderen wenn deutlich wird, dass aus dem Einheitsstaat keineswegs eine Gerechtigkeit garantiert werden kann, die die Menschenwürde als unbedingtes Diktum schützt, sondern um so mehr die Rechte des Einzelnen aushebeln kann und auch tut. Der Einzelne steht gegenüber dem übermächtigen und möglicherweise totalitären Nationalstaat gegenüber, sondern einem alternativlosen Einheitsstaat, in dem jeder Kritik die Grundlage entzogen wurde. Durch jene überbordende Machtkonglomeration wird die Chance auf ein Korrektiv durch alternative Gesellschaftsentwürfe der Boden geraubt, da es immer mehr der Ebene des Einflusses enthoben wird.
In wie weit Schmitt aber der verbindliche Bezugspunkt und als bedeutsamer Vordenker gelten muss, oder ob aus einer schlichten sachlichen Entwicklung und Analyse Ergebnisse gedacht werden, die auch ohne den Einfluss Schmitts sich ähnlich zeigten, mag dahin gestellt sein. Rein argumentativ ist der gedankliche Bogen abenteuerlich: Weil man Carl Schmitt ablehnt sind damit auch jene, die in einer gewissen Ähnlichkeit argumentieren, von den gleichen Vorwürfen betroffen, die man Schmitt machen könne. Dagegen wäre es erforderlich, einen Text, Gedanken oder Position damit zu kritisieren in dem man klare Bezüge zu dem Kritikpunkt vorträgt und keine Konstruktion über drei Banden. Viele Texte über den Ethnopluralismus kommen ohne Verweis auf Carl Schmitt aus.
Weil die Ideen von Alain de Benoist nicht unmittelbar durch nationalsozialistische Verbrechen diskreditiert sind, eignen sie sich eher zur Legitimation einer Politik der kulturellen Homogenität, die gegen Einwanderung, „Vermassung“,[9] „Amerikanisierung“[10] und insbesondere gegen den Liberalismus und „Individualismus“ in der Menschenrechtstradition gerichtet ist. Diese ethnopluralistische Kulturtheorie wird durch das Freund-Feind-Theorem von Carl Schmitt und die Annahme eines „Aggressionstriebes“ nach Konrad Lorenz überlagert,[11] der, so Lorenz, in der Gegenwart durch ein „Erlahmen der Abwehrbereitschaft“[12] geschwächt sei.
Der kritische Gedanke hier ist die Behauptung einer kulturellen Homogenität, die es offensichtlich nicht geben kann. Aber gerade für diesen Vorwurf fehlt der Beleg. Ohne den Inhalten völlig zuzustimmen bleibt es aber fraglich, worin heir eigentlich die Kritik besteht. Ist es nicht statthaft, aktuelle Entwicklungen kritisch zu analysieren – wenn die Analyse in eine andere Richtung läuft, als die man selbst für richtig hält?
Historisch gesehen kommen – so ist hier einzuwenden – Vorstellungen getrennter Kulturen schon immer zu spät. Nicht nur die „Stämme“, aus denen das Heilige Römische Reich Deutscher Nation gebildet wurde, sondern auch die „Kultur“ in Deutschland stand von Anfang an in engem Austausch mit den Traditionen anderer Länder.
Man könnte es fast Plagiat nennen, denn genau das sagt ja Carl Schmitt über den europäischen Kulturraum, und gibt dabei vor, das Gegenteil zu behaupten.
Kultur aber hat sich auch damals kaum an tatsächlichen oder ersehnten Staatsgrenzen aufhalten lassen. Aktualisiert wird der völkische Kulturbegriff heute als Reaktion auf die Wanderung der Arbeitssuchenden und das exponentielle Anwachsen der Verfügbarkeit von Informationen rund um den Globus.
Auch wenn das Selbstverständnis eines Volkes oder einer Kultur nicht an einfachen Kriterien festmachen lässt, keine wohldefinierte Grenzen kennt und auch keine historisch unveränderliche Konstante ist, so bleibt diese jedoch unter allen Vorbehalten ein Konglomerationspunkt, der sich nach dem Verständnis des Grundgesetzes zum Souverän innerhalb der Landesgrenzen wird. Dies ist zugegeben eine pragmatische Abgrenzung, die sich nicht auf die Kultur in beliebiger Definition als Abgrenzungsmerkmal beziehen kann, Kultur aber bleibt Kristallisationspunkt des Selbstverständnisses.
Nicht zuletzt ist die politische Teilhabe an überschaubare Einheiten gebunden. Eine ferne Über-Instanz, die weit in das eigene Leben hineinreguliert, wird dagegen eher als feindliche und unnahbare Instanz wahrgenommen, die allein wegen ihrer schieren Größe keine Reaktion der Teilhabe denkbar erscheinen lässt. Wahlen sind dann lediglich der Ausweis eine Legitimierung der herrschenden Eliten, weniger Ausdruck einer mündigen Willensbildung.
Wenn Eckert aber durch eine Kritik am Volksbegriff des politischen Gegners jenem etwas fragwürdiges unterstellt, zugleich aber eben jenem Volk den eigenen Charakter grundsätzlich abspricht und durch keine bessere Bestimmung liefert, so muss man die Frage zurück gegen, ob denn Eckert auf dem Boden des Grundgesetzes steht, dass eben jenes Volk als Souverän und Verfassungsgeber ansieht.
Nationales Selbstverständnis
Neben der emotionalen Bindung zur Nation, die sich oftmals weniger in einem bewussten Bekenntnis niederschlägt, ist es aber vor allem jenes Bekenntnis, dass das Deutschsein prägt. Analog gilt das für jede Nation.
Es ist zwar heutzutage in Deutschland zu einer allgemein akzeptierte Einstellung geworden, sich nicht mehr als Deutscher zu verstehen, sondern als reiner Individualist, Europäer oder Weltbürger. Aber es besteht der begründete Verdacht, dass es sich darin oftmals um Selbsttäuschung handelt. Denn zum Einen ist die Identifikation mit Deutschland und der deutschen Geschichte durch die Nazi-Zeit schwer belastet, zum Anderen trägt die geistesgeschichtliche Entwicklung des Liberalismus und der Postmoderne Früchte. Es ist sozusagen ‚deutsch‘ geworden, sich nicht mehr als Teil jenes Volkes zu verstehen, dass gemäß Grundgesetz der Souverän dieses Landes ist. Und zwar spezifisch deutsch, denn eine vergleichbare Grundhaltung ist auch bei den europäischen Nachbarn weitgehend unbekannt.
Es ist darum verständlich, dass der gemeine Deutsche sich in Distanz zu seine Herkunft und kulturellen Prägung versteht. Die Inkonsistenz wird deutlich durch die Bezugnahme auf den Staat, dessen Ablehnung z.B. bei den Reichsbürgern, als inakzeptabler Verstoß gilt. Oder bei der Introspektion bei Sportereignissen, wo oft eine emotionale Assoziation die Sportler aus Deutschland als die Eigenen betrachtet. Der Mensch benötigt zum Selbstverständnis eine Zugehörigkeit, die ihm bei aller Problematik Gepräge und Charakter verleiht. Erst in der kritischen Auseinandersetzung mit dieser Zugehörigkeit kann sich das Individuum selbst finden: Entweder in kritischer Distanz oder der bewussten Adaption.
Eine schicksalhafte Beziehung zu seiner Herkunft bleibt aber nur bis zu einem möglichen Neubekenntnis zu einer anderen Nation bestehen. Migration und Einbürgerung müssen auch dann zu einer Assimilation in das erwählte neue Heimatvolk werden, auch wenn man folkloristische Brauchtumspflege am Leben halten kann. Die Verweigerung der Assimilation, also die Distanzwahrung zum neuen Volk, dass nicht Heimat sein soll, führt lediglich zum ersatzlosen Verlust der Heimat – man lebt im Selbstverständnis als Fremdkörper.
Eine Differenzierung zwischen einer positiv bewerteten Integration und der abgelehnten Assimilation ist meist lediglich als Nebelmaschine zu verstehen, die eben jene erforderliche Integration schwer belastet oder gar unmöglich macht. Man scheint die Idee zu propagieren, das Eigene im Gegensatz zum neuen Volk unbedingt aufrecht erhalten zu wollen. Im Gegensatz zu einer Synthese der Verschmelzung, die persönliches und folkloristisches durchaus will und akzeptiert, ist das Bekenntnis zur neuen Leitkultur – zumindest als Minimalkonsens – implizit und unabdingbar. Die Diskussion und breite Ablehnung des Begriffes der Leitkultur – der von Bassam Tibi geprägt wurde – zeigt nur die innere Zerrissenheit dieses Volkes, das eher in suizidalen Gedanken unter der Maske der Gutmenschlichkeit schwelgt. Den Migranten wird in dieser Zurückweisung von Orientierungsperspektiven zur Neukultur keine Hilfe angeboten, sondern von einer starken Fraktion der Altkultur im Verein mit kulturkritischen Vertretern der Neukultur zur Bildung von Subkulturen gegeben, die ihre alte Kultur möglichst unverändert und vollständig im neuen Siedlungsraum ausüben. Das führt zuweilen zu einer nicht leistbaren Quadratur des Kreise, dass auf allen Ebenen zu schweren Belastungen führt. Nicht zuletzt der Mensch mit Migrationshintergrund, der sich oft als Heimatloser eine alte Heimat imaginiert, neigt zuweilen zur Segregation und Extremismus. Hingegen hat es sich bei vielen Migranten bewährt, wenn sie sich ohne Vorbehalte als Bürger des neuen Landes verstanden und hier ihren Lebensmittelpunkt und Zugehörigkeit wahrnehmen – unter Akzeptanz des spezifischen Gepräges der neuen Gesellschaft und aktiver Anpassungsleistung.
Eckert zum Recht auf Verschiedenheit
Wenig kontrovers ist dabei das Recht, „verschieden“ zu sein, das jedem Menschen, jeder Gemeinschaft, jeder Kultur zuzugestehen ist. Wir alle leben in Familien, haben eine Heimat, eine Sprache und sind durch sie mit einer größeren Gemeinschaft und deren Geschichte unlöslich verknüpft. Die konkrete, persönliche und verwandtschaftliche Loyalität, die daraus erwächst, steht aber keineswegs im Gegensatz zu den Menschenrechten. Denn diese schließen durchaus das Recht ein, von anderen verschieden zu sein.
Wenn von Gleichheit die Rede ist, dann ist damit keineswegs nur eine formale Rechtsgleicheit gemeint, sondern geht zumeist wesentlich weiter. Dass die kritisierten Positionen des Ethnopluralismus sich hiervon unterscheiden sollten, ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren, die aber die Verschiedenheit betonen, wollen keineswegs darum die Aufgabe der Menschenrechte, sondern sehen eben jene Selbstverständlichkeit bedroht von einer Ideologie der Gleichmacherei.
Sie werden daher auch von Minoritäten in Anspruch genommen, in denen der Individualismus kaum eine Rolle spielt. Die Anerkennung möglicher Differenz ist ein Element von Rechtsstaat und Demokratie und hat auch eine herausragende Bedeutung für die Formen, in denen Konflikte ausgetragen werden.
Hier nähern wir uns einem mögliche Konfliktpunkt, denn der Raum ist ein knappes Gut. Er kann entweder vom einen oder anderen geprägt sein, oder einer Vermischung, deren Konsequenzen man unterschiedlich beurteilen kann.
Versuche, ethnische, kulturelle oder religiöse Homogenität durch die Unterdrückung von Religion, durch Sprachverbote und bürokratische Schikanen zu erzwingen, führen langfristig in Bürgerkrieg oder Terrorismus, wie sich in Spanien, der Türkei, in Sri Lanka und anderen Staaten gezeigt hat.
Diese Analyse scheint oberflächlich, denn zum Einen handelte es sich hierbei um eine traditionell angestammte ethnische Differenzierung, die sich in einem Vielvölkerverbund zusammenfügten. Ein anderes Experiment, dem ehemaligen Jugoslawien, wollte aktiv eine Vermischung unter Anerkennung der Verschiedenheiten. Dennoch führte dies zum Bürgerkrieg. Demnach wäre es weder die erzwungene Unterdrückung von Ethnien im Lande, noch deren integrative Akzeptanz, sondern das Zusammenfügen von inkompatiblen Konzepten, dass unter keinen Umständen gut funktioniert. Den Frieden am ehesten erreichbar erscheint darum eine territoriale Segregation mit der entsprechenden Volkssouveränität.
In der aktiven Diskussion um Massenzuwanderung liegen allerdings besondere Umstände vor, die einen Vergleich schier unmöglich machen. So hat eine individuelle Migration stets stattgefunden ohne besondere Problemlagen – vorausgesetzt, die Migranten assimilierten sich in die neue Gesellschaft. Die gegenwärtigen Verhältnisse erinnern aber verstärkt an eine Invasion mit Bildung von Subkulturen, in denen die traditionelle Ordnungsmacht des Staates ihre Bedeutung verliert. Ohne Not schafft man damit Verhältnisse, die weit mehr an Jugoslawien erinnern und die einen entsprechenden Geschichtsverlauf befürchten lassen. Im Besonderen, da die kulturelle und wirtschaftliche Distanz der Volksgruppen in Jugoslawien weit geringer waren als zu den Neuzuwanderern in Deutschland. Manche befürchten darum, dass sich bürgerkrigsähnliche Zustände nur durch eine Kapitulation der Altbevölkerung vermeiden lassen. Dass dies nicht auf Zustimmung bei vielen stößt, liegt auf der Hand.
Problematisch wird dieses „Recht auf Ungleichheit“ erst dadurch, dass es dem Prinzip nach nicht für Individuen, sondern für „Gemeinschaften“ gelten soll. Das Recht auf kulturelle Differenz ist nämlich nicht mehr gewährleistet, wenn aus ihm eine „Pflicht“ zur Differenz abgeleitet wird und Menschen dadurch zur Assimilation an eine Gemeinschaft gezwungen werden.
Hier wird die Gedankenführung für mich nicht verständlich. Der Begriff der Assimilation kann nur für Neuzuwanderer relevant sein, denn angestammte Volksgruppen dürften bereits ihren Platz gefunden haben. Zuwanderer sind aber nicht verpflichtet, zuzuwandern. Wenn sie aber zuwandern, dann schließt das ein Verhältnis zur Gesellschaft ein, zu der sie zuwandern. Wollen sie sich nicht assimilieren oder zu einem kompatiblen Lebensstil und Selbstverständnis finden, so bleiben sie inkompatible Fremdkörper, die Ursache von Konflikten werden.
Diese Konsequenz des Ethnopluralismus ist kein Gedankenspiel. … Auch „Ehrenmorde“ sind Ausdruck eines verwandtschaftlich beanspruchten Eigenrechts, demgegenüber das geltende Recht die individuellen Selbstbestimmungsinteressen der jungen Frauen zu verteidigen hat. Ein familiäres Sonder- oder gar Standrecht kann nicht durch die Achtung kultureller Differenz gedeckt sein.
Auch hier ist die Argumentation wirr: Handelt es sich um die Rechtsverhältnisse in einem Land, das eine staatliche Ordnung führt, so hat bestimmt niemand im Namen des Ethnopuralismus für doppelte Standards gesprochen. In diesem Sinn hat ein homogenes Recht zu gelten.
Handelt es sich aber um die Verhältnisse in anderen Ländern, und werden dort Ehrenmorde geduldet, die wir universell für falsch halten, dann stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist. Sind dann deutsche Rechtsnormen – weil universell gedacht – auch in fremden Ländern durchzusetzen? … bis hin zur Konsequenz der militärischen Intervention? Wohl kaum. Also müssen wir auch gegen die Verletzung unseres Rechtsempfindens, dass diese Länder selbst für die Umsetzung des Rechts verantwortlich sind.
Und es geht weiter: Wenn der Ehrenmörder auch in seinem Land der Strafverfolgung unterworfen wird und er nach Deutschland flieht, um unter der Behauptung der politischen Verfolgung Asyl beantragt, dann dürfte er mit oder ohne Anerkennung hier ein dauerhaftes Aufenthalts- und Versorgungsrecht zugesprochen bekommen. Im schlimmsten Fall, weil ihm in der Heimat die Todesstrafe oder Folter droht. Damit wird aber faktisch genau dieses Sonderrecht realisiert und unterstützt – entgegen der Behauptung Eckerts.
Wir können unter dem Dach des Grundgesetzes durchaus Gemeinschaften gründen, die sich in ihrer Lebensform, ihrer religiösen Orientierung, ihrer inneren Ordnung voneinander unterscheiden und interne Hierarchien ausbilden. Menschen können in solchen Gemeinschaften ihre Anerkennung und Heimat finden, ja: ihre „Wurzeln“ schlagen. Das Lob der „Bindungen“ im konservativen Denken ist durchaus berechtigt.
Es geht hier ebenso um nationale Regelungen. Die Fragen bleiben, warum hier ausschließlich auf das Grundgesetz und nicht auf alle Gesetze verwiesen wird. Im Besonderen muss sichergestellt werden, dass der deutsche Staat diese Rechte uneingeschränkt auch durchsetzen kann. No-Go-Areas kann es so nicht geben. Auch Massenphänomene die hier den Rahmen als tolerierbare Sondergruppe deutlich übersteigen, sind gesondert zu betrachten. Gegen folkloristische Traditionspflege ist meist nichts einzuwenden, aber die Erfahrung zeigt, dass dieser Rahmen oft weit überdehnt wird.
Nur eines muss gewährleistet sein: dass Menschen sich aus freien Stücken diesen Gemeinschaften anschließen, in „Zucht“ nehmen lassen und aus ihnen auch wieder ausscheiden können. Die Wahrung dieses Selbstbestimmungsrechts ist der Sinn der Schutzrechte im Grundgesetz und der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.
Wie soll das gehen, wenn sich diese Gemeinschaften abschotten, Ehrenmorde oft nicht oder nur unzureichend geahndet werden und Schutz vor häuslicher Gewalt nur unzureichend gewährt werden kann. Tragen jetzt die Frauen Kopftuch oder Vollverschleierung tatsächlich stets aus freien Stücken oder werden sie zum Teil mit massiven Druck dazu gezwungen? Handelt es sich es dann nicht nur um vorgebliche Schutzrechte, die aber nicht umgesetzt werden?
De Benoist sieht die Ursache der Vernichtung von Differenz nicht im missionarischen Eifer und dem Machtstreben religiöser und politischer Kollektive, sondern im modernen Individualismus und dem Kult der Gleichheit, den die Französische Revolution begründet habe.
Ich bezweifle, dass dies eine korrekte Darstellung ist. Denn die Analyse von Problemen vor der eigenen Haustüre schließt keineswegs aus, dass es auch anderswo Probleme gibt. Es wäre ein falsches Dilemma.
Tatsächlich hat die heutige Welt sich aufgrund technischer Innovationen in Bild, Ton und Schrift umfassend vernetzt und die uralte Trennung der Traditionen durch den geographischen Raum minimiert. Zusammen mit den Wanderungsbewegungen stellt dies unweigerlich Kulturkontakt und Mischung her.
Eckert scheint zu ignorieren, dass er gerade noch von nationalem Recht sprach, dass natürlich nur Gültigkeit im geographischen Raum sprach. Ich wüsste auch nicht, wodurch eine strikte Trennung der Kulturen begründet und vertreten wurde. Hier hätte ein Beleg geliefert werden müssen, warum das eben nicht auch die Position jener kritisierten Ethnopluralisten sei … oder wird da gerade an einem Strohmann gebastelt?
Nach allem, was wir wissen, ist der Kampf der Kulturen jedoch nur eine mögliche Reaktion auf die Begegnung der Menschen in einer globalisierten Welt.
Da alles im Fluss ist und territoriale Grenzen in Frage gestellt werden, kann ein großräumiger oder gar weltweiter militanter Begriff heute nicht ausgeschlossen werden. Dieser kann total werden, da Rückzugsräume einer Partei weitgehend aufgelöst wurden. Ein Experiment, ob diese Befürchtung nun mittel- und langfristig unbegründet sei, ist mit hohen Risiken verknüpft.
Ob es zwischen Menschen unterschiedlicher Herkünfte zu friedlicher Koexistenz, zur Konkurrenz, zum Kampf oder zur „Gleich-Gültigkeit“ im doppelten Sinn des Wortes kommt, ist daher nicht generell zu prognostizieren, sondern hängt von Geltungsansprüchen, Strategien, Aushandlungsprozessen und Machtverhältnissen ab.
Eckert skizziert hier die Zielvorstellung der liberalen Globalisten als universell. Zugleich aber weiß er um die ungebrochenen Weltherrschaftsansprüche islamistischer und kommunistischer Prägung. Wer letztlich hier dem Globus seinen Stempel aufdrückt, ist tatsächlich nicht sicher zu prognostizieren, aber nationale Interessen und Selbstbestimmung wird in jedem Fall stark gefährdet sein. Es gibt also gute Gründe, diese Entwicklung zu bekämpfen.
Konflikttreiber können aktiv werden und Ideologien propagieren, die sich wechselseitig die Schuld zuweisen und sich in ihrer Feindschaft bestätigen (wie heute Islamismus und Islamophobie).
Der Begriff Islamismus wird für den politischen Islam darum im Westen vorangetrieben, um in von einem Islam zu unterscheiden, der rein traditionell oder spirituell, ohne politischen Anspruch existieren würde. Zum einen ist aber selbst im Koran die Strategie beschrieben, dass man sich in der Minderheit ruhig zu verhalten habe, um schließlich die eigene Machtübernahme vorzubereiten. Auch wenn es viele Moslems geben mag, die hier wenig Ambitionen nach einer politischen Macht verfolgen, so zeigt doch die hohe Zustimmung der Muslime zu dem Primat des Islams in Rechtsfragen, dass diese Unterscheidung fatal sein kann. Die Aktivierung einer moslemischen Mehrheit kann wirkmächtiger sein als der Terrorismus einer Minderheit. Auch das wird innerhalb der islamischen Welt auch offen diskutiert. Und dann ist es wohl Ende mit einer offenen und liberalen Gesellschaft.
Islamophobie ist ein Kampfbegriff der Islamisten, um jede Kritik am Islam und der Ansprüche eben jenes als pathologische Ängste zu stilisieren. Dass Eckert dieses Konzept bereits kritiklos adaptiert und gar in Äquidistanz darstellt, ist ein Zeichen, wie weit der Islam den öffentlichen Diskurs bestimmt. Die Abwehr von dem, was als Bedrohung wahrgenommen wird, mit den Aggressoren auf eine Stufe zu stellen ist ein Standpunkt, der vermutlich keinen Raum mehr hat, sollte der Konflikt zugunsten der Aggressoren entschieden werden.
Einwanderung ist konfliktreich, bevor Fremdheit sich in Vertrautheit und Konkurrenz in Kooperation verwandelt hat.
Was sollte den dauerhaften und fläcendeckenden Erfolg dieses Wunsches begründen?
Alle empirischen Untersuchungen zeigen indes, dass Menschen umso weniger Ablehnung und Fremdenfurcht äußern, je mehr Zuwanderer sie persönlich kennen. Die Informationen, die man von Mensch zu Mensch erhält, sind offenbar viel positiver, als die, die wir aus den Medien erhalten, in denen es zumeist um spektakuläre Konflikte und Verbrechen geht.
Hier würde sich die kritische Rezeption empfehlen. In der Sozialforschung ist es nicht unüblich, dass man einen Bias einer Untersuchung nicht erfolgreich entfernt. Aber auch wenn man diese Ergebnisse als zutreffend in konkreten Beziehungen überträgt, so bleibt die Frage, ob diese auch übergreifende Bedeutung haben können. Es belegt lediglich die Bereitschaft der Befragten, sich auf die zunächst Fremden einzulassen.
Keineswegs muss es, wie Vertreter der Neuen Rechten glauben, zum Bürgerkrieg zwischen Einheimischen und Zuwanderern kommen, in dem Deutschland mit „Schuldkomplex“ und „universalistischem Humanitarismus“ sich abschaffe.
Natürlich sind auch andere Varianten denkbar, aber für wie lange? Ist nicht das Risiko einfach zu groß, dass die Befürchtungen wahr werden können?
Hybride Identitäten („Wir sind nicht Türken, nicht Deutsche, sondern Kreuzberger!“) entstehen, werden irgendwann „normalisiert“ und gelten schließlich vielleicht einmal als deutsches Erbe, wie weiland die französischen Märchen bei den Gebrüdern Grimm. Nicht mehr über voneinander abgegrenzte Orte, sondern über unterschiedliche Szenen, Themen und Stile differenziert sich Kultur in Zeiten der Globalisierung.
Zwar sind Fusionsprozesse und geschichtliche Dynamik selbstverständlich teil einer Kultur, die nicht statisch gedacht werden kann, aber damit massive Identitätsprobleme aus dem Beispiel zu übertünchen, ist problematisch. Kreuzberg ist keine autonome Zone, kann keine spezifische Ordnung generieren und ist als Identifikationspol zu schwach, stellt aber einen unzureichenden Minimalkristallisationspunkt her. Es offenbart die Schwäche der deutschen Kultur, Kreuzberg als Teil Deutschlands zu verstehen.
Man fragt sich, warum dies von den „Rechten“ nicht gesehen wird.
Man fragt sich, warum sich Eckert hier in Ignoranz schwelgt. Er phantasiert in Folge über Motive und Gründe, ohne auch die artikulierten Argumente wahrzunehmen. Was soll denn das? Immerhin zeigen ja auch die sogenannten Neurechte ihre Verbundenheit mit Menschen anderer Herkunft. Zum Teil sind auch Neubürger Teil dieser Bewegung. Das Anliegen jener ist eben nicht die Rechtfertigung dumpfer Ressentiments, sondern die Sorge angesichts realer Bedrohungen, die auch klar argumentiert werden.
Die Reduktion der politischen Prozesse auf Freund oder Feind ist nicht das Wesen des Politischen, sondern ist Folge der Eskalation von Konflikten, wie sie die Entstehungszeit der Theorie Schmitts ab 1927 bestimmte.
Dieses Urteil greift zu kurz. Ist das Wesen des Politischen etwas anderes als das Vertreten von Interessen, die sowohl kooperativ als auch antagonistisch sein können? Dies aber ist lediglich eine andere Formulierung der Kurzformel Schmitts. Entscheidend hierbei ist eben nicht, dass der Feind anonymisiert als das metaphorische Böse gedacht wird, sondern dass er als Konfliktpartei verstanden wird, Konflikte erkannt und auch gerade durch Deeskalation zum Frieden führen. Der Krieg ist dabei ein zuweilen unvermeidbares Mittel, um den Frieden zu erreichen. Um dem Aufschrei der Pazifisten zuvor zu kommen: Hätten die Alliierten sich nicht auch mit Waffengewalt gegen Hitler stellen müssen? War der Kurs Chamberlains der bessere?
Die Totalität des Krieges ist dagegen der Entmenschlichung des Feindes geschuldet, der einen Friedensschluss ausschließt. Eckert aber greift hier zu kurz, dass er anstelle eines Argumentes eine Schreckensassoziation aufbaut.
Politik als Prozess kann nicht von einem Ausnahmezustand her konstruiert werden, sondern ist immer auch Kompromiss und Verhandlung, um eben diesen zu vermeiden – das darf nicht im existenzialistischen Pathos der Entscheidung beiseitegeschoben werden.
Klartext: Eckert meinte wohl, dass Chamberlain richtig handelte und Churchill falsch lag. Der Glaube, dass sich jeder Konflikt auf dem Verhandlungswege beilegen könne, ist zwar rührig und erwärmt das Herz, wurde aber von der Geschichte widerlegt. Ein politisches Handeln, dass nicht auch einen möglichen Ausnahmezustand in das Kalkül einbezieht, wird eben jenen Ausnahmezustand nicht vermeiden, sondern ihn erst hervorrufen. Die Unterstellung, dass nicht die friedliche Verhandlung eben das Mittel der Wahl sei, und erst beim Scheitern jener zur Eskalation führt, ist lediglich eine polemische Behauptung. Es sollte klar sein, dass der Frieden stets das Ziel der Politik ist, aber nicht um jeden Preis. Denn durch die Prioritätenverschiebung wird das Ziel eben nicht erreicht, sondern in der Konsequenz lediglich die kampflose Unterwerfung. Natürlich erschüttert auch heute noch der Schrecken des zweiten Weltkrieges, aber was war die Alternative: Einem NS-Regime die Annexion Europas überlassen, dass dieses im Inneren sein Terrorregime ungehindert ausbauen könnte? Oder einfach nur der Appell, dass der Aggressor von seinem bösen Tun ablassen solle … aber was, wenn er es nicht tut?
De Benoist dagegen schreibt: „Der politische Akt par excellence ist die Bezeichnung des Feindes. Die Deutschen von heute drohen allein schon beim Aussprechen dieses Satzes in Ohnmacht zu fallen. Denn um den Feind zu bezeichnen, müsste man eine Zielvorstellung haben, und um zu einer solchen Zielvorstellung zu gelangen, müsste man auch wissen, was man sein will.“[29] Es geht also darum, einen Feind zu haben oder haben zu können. Wenn der Satz nicht leichtfertig formuliert ist, erscheint der Krieg hier nicht mehr nur als Vater, sondern Ziel aller Dinge.
Es erscheint fast so als wolle Eckert de Benoist falsch verstehen. Aus einer Zielvorstellung kommt noch keineswegs zwingend ein Konflikt, aber es impliziert, dass jedes Ziel auch auf gegensätzliche Ziele stoßen kann. Wenn jenes Ziel der Frieden um jeden Preis sei, dann sind jene, die den Krieg wollen, weil sie sich Vorteile davon versprechen, offensichtliche Feinde. Eckerts Darstellung scheint keine Bodenhaftung zu haben.
Muss der Wahnsinn des 20. Jahrhunderts wieder heraufbeschworen werden? In den jüngsten Balkankriegen wurde klar, was das angebliche Recht auf Differenz im „Ausnahmezustand“ noch wert ist. … Über Todesangst haben die Warlords auf dem Balkan, in Afrika und Südasien die Ethnisierung einer Bevölkerung vorangetrieben, die sich anfangs nicht notwendig in ethnischen Kategorien verstand und in der großen Mehrheit auch keine Hassgefühle gegeneinander hegte.
Hier werden wieder Assoziationen bemüht, die eine Verbindung zwischen einer nüchternen Analyse politischer Grundüberlegungen und schrecklichen Ereignissen unterstellt. Dabei erfordert es, jene Konflikte genauer zu analysieren und Ursachen zu verstehen. Den Warlords geht es in der Regel nicht um eine Ideologie, diese ist ihnen meist Mittel zum Zweck, dem Machtgewinn. Wenn das bestimmende Interesse der Machtgewinn an sich ist, dann hilft dagegen eben nicht irgendeine gutmenschliche Verhandlungsstrategie, sondern eine Politik, die die Ursachen des Konfliktes klar erkennt und diese adressiert. Es ist demnach nicht zwingend der Rassismus, der einen Konflikt herbeiführt, sondern die Machtgier, die einen Rassismus für ihre Zwecke instrumentalisiert. Das macht den Rassismus nicht besser, aber entmythologisiert den Konflikt. Rassismus in seiner abstrakten Form bleibt ein gestaltloser Dämon, gegen den man nicht erfolgreich kämpfen kann. Aber jene Parteien, die sich vom Geist des Rassismus infizieren ließen, kann man mit unterschiedlichen Mitteln angehen. So ist die Verhandlung, die bei dem eigentlichen Interesse der Kriegspartei ansetzt und den Irrsinn entlarvt, der auch den eigenen Interessen schadet, eine gute Idee sein. Aber man muss stets in Betracht ziehen, dass Verhandlungen eben nicht verfangen und der Appell an die Vernunft ins Leere führt.
In einigen Fällen kann aber sehr wohl eine Ideologie Kriegstreiber sein und tritt vor die rohen Machtinteressen. In diesem Fall ist die Ideologie zu adressieren und klar als feindlich zu erkennen und entsprechend zu bekämpfen.
Ob Gewaltdispositionen für einen Krieg genutzt werden, darüber entscheidet letztlich die Form der Konfliktregulierung in und zwischen Gesellschaften, die sich dann auch in deren „Kulturen“ sedimentiert. Ob wir Gewaltbereitschaft fürchten oder aber als Kampfesmut preisen und der Erziehung zugrunde legen, ist nicht von der „Natur“ vorherbestimmt. Es liegt an uns beziehungsweise an Frieden und Unfrieden in einer Gesellschaft.
Es verwundert, dass Eckert hier EINE Gesellschaft heraus greift, wo es doch gerade beim Krieg um den Konflikt unterschiedlicher Gesellschaften geht. Was passiert, wenn eine Gesellschaft, in der der Frieden das höchste Ideal ist, auf eine Gesellschaft trifft, die die aggressive Expansion für legitim hält? Es ist nicht zwingend eine Frage der biologischen Natur und Anthropologie, aber eine Frage der Natur des Konflikts, dass bei Versagen aller kultivierten Konliktlösungsstrategien der Stärkere gewinnt.
Genau diese Zivilisierung ist der Neuen Rechten ein Dorn im Auge. Nicht die unregulierte Aggression, sondern das „Erlahmen der Abwehrbereitschaft“ ist für sie der „Ernstfall an sich“.[31] Uns Deutschen fehle die Kraft, das eigene Volk vor den Verrottungsszenarien der modernen, liberalen Massengesellschaft zu bewahren.[32]Die heutige Form der Toleranz sei „die neunte Todsünde der zivilisierten Menschheit“.[33]
Jenseits der politischen Verortung gilt das Wort der wehrhaften Demokratie als positiver Wert, denn es ist einsichtig, dass eine nicht wehrhafte Demokratie dem Untergang geweiht ist. Dies ist auf allen Ebenen, sowohl der Ideologie und des Diskurses, bis hin zur physischen Präsenz stets analog. Der Kontext, in dem Eckert hier nun die Wehrhaftigkeit in ein negatives Licht rücken will, erstaunt da und erscheint denkbar inkonsequent. Denn was sonst ist sein – grundsätzlich legitimes – parteiisches Eintreten gegen seinen vermeintlichen Feind von Rechts? Erkennt er nicht den aggressiven Charakter seine Streitschrift? Sind wir also bei der Metaebene, die vom Wesen des Konfliktes und damit doch des Politischen handelt, oder sind wir bei den Inhalten, um die gestritten wird?
„Das Gebot der Stunde ist also die Intoleranz, oder besser: das Lehren und das Erlernen der Intoleranz dort, wo das eigene in seiner Substanz bedroht ist. (…) Ganz Europa steht dem Massenzustrom muslimischer Migranten in einer fatalen Mischung aus Selbstzweifel (gesteigert: Selbsthass) und islamischer ‚Hyper-Identität‘ hilflos gegenüber. Deren Durchsetzungsaggressivität stößt auf mangelnde Verteidigungsbereitschaft (…). An die Stelle des deutschen kulturellen Standards und Bildungsanspruchs tritt nichts Besseres, sondern eine uns fremde Clan- und Sippenverbandskultur, die ohne das typisch deutsche und weit entwickelte Leistungsethos nimmt, was der Sozialstaat bietet.“
Hier sind wir wieder bei der inhaltlichen Ebene: Handelt es sich hier auf eine zutreffende Darstellung eines Konfliktes oder um eine ideolgisierte Propaganda? Betont werden muss in dem Zitat: … dort, wo das eigene in seiner Substanz bedroht ist … Es geht also nicht um eine unbegründete und von dumpfen Ressentiments getriebene Intoleranz, sondern um eine bewusste Entscheidung. Immerhin ist in den Salons die Maxime ‚Keine Toleranz den Intoleranten‘ keineswegs verpönt. Eine grenzenlose Toleranz erscheint dagegen suizidal.
Dass der Missbrauch von Sozialleistungen bei Migranten höher sei als bei Einheimischen, ist unwahrscheinlich.
Die Kategorie erscheint hier völlig schräg. Gegebenen Missbrauch von Sozialleistungen Einheimischer sollte den Missbrauch bei Migranten rechtfertigen? Ist nicht jeder Missbrauch mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen? Spielt es dann eine Rolle, ob der eine Missbrauch mehr oder weniger stark ausgeprägt ist? Was sollten dann überhaupt fragwürdige Wahrscheinlichkeitsurteile?
Für Kubitschek dürfte das allerdings nicht entscheidend sein, denn er ist der Meinung, dass ethnische Deutsche bevorzugt werden müssten.
Hat sich Kubitschek irgendwo für den Missbrauch von Sozialleistungen Einheimischer ausgesprochen? Vielmehr garantiert der Sozialstaat Hilfen für Bedürftige, die in den Sozialgesetzbüchern geregelt werden. Missbrauch ist entsprechend zu unterbinden. Die Sozialgesetzgebung adressiert zuerst die deutschen Staatsbürger und nicht den Rest der ganzen Welt.
Konflikte zwischen Cliquen, die sich über ethnische Zugehörigkeit definieren, sind in manchen Stadtvierteln und Schulen ein Problem. Gerade deshalb brauchen wir Konfliktschlichter und keine Konflikttreiber. Konflikteskalation ist ein sich über Gewalterfahrung selbst verstärkender Prozess und formt eine Weltsicht, die Carl Schmitt (aber nicht nur er, sondern auch Wladimir Iljitsch Lenin, Osama bin Laden und George W. Bush) für die eigentliche hielt.
Hier bedürfte es des Beleges, dass es sich nicht um eine wilde polemische Assoziation handelt, sondern um eine korrekte Zuschreibung. Aus den bisherigen Zitaten ist es keineswegs erkennbar, dass ein Konflikt eskaliert anstelle gelöst zu werden. Die Eskalation ist die Folge von ungelösten Konflikten. Es sind unterschiedliche Konfliktlösungsstrategieen möglich, die je nach Situation erfolgreich sind oder nicht. Ghandies Strategie hat sich in der historischen Situation als erfolgreich erwiesen, aber es gibt keinen Garant, dass dies als Blaupause auch in anderen Situationen funktioniert. Die Existenz des Konfliktes zu bestreiten ist eine recht fragwürdige Strategie, ebenso wie die konfliktvermeidende Apriori-Unterwerfung unter ein antagonistisches Interesse. Eckerts Verkürzung scheint das Problem in keiner Weise zu durchdringen. Was sonst meint Eckert mit dem Begriff der Feindschaftsverweigerung?
„Feindschaftsverweigerung“ ist dagegen eine strategische Option, um zu verhindern, dass sich die Fronten verhärten, bis schließlich der Waffengang unausweichlich wird.
Angenommen, es gibt zwei Interessen, die einander ausschließen. Man konnte einen Kompromiss zwischen jenen Interessen suchen und aushandeln wollen. Wenn die zu beiderseitiger Zufriedenheit möglich ist, ist der Konflikt gelöst. Es wäre allerdings weltfremd anzunehmen, dass dies stets funktioniert. Dann stellt sich die Frage, wie es mit der Konfliktlösung weiter geht. Ich sehe in der Empfehlung Eckerts der Feindschaftsverweigerung einen akzeptablen Ansatz, da er entweder Verschleiernd die Feindschaft sehr wohl betreibt, ohne sie klar zu benennen, oder aber die Unterwerfung als Konfliktvermeidung propagiert.
Im Denken der Neuen Rechten wird letzten Endes die Solidarität, die wir in freundschaftlichen, familiären oder nachbarschaftlichen Gemeinschaften erleben und leisten (religiös gesprochen: die Nächstenliebe), auf Völker als „imaginierte Gemeinschaften“[36] übertragen, nicht aber auf die Menschheit insgesamt.
Hier ist der Kernpunkt der Kritik: Gibt es das Volk als prägende Identität überhaupt, oder ist es eine rein vorgestellte Einheit ohne praktische Relevanz. Man kann Eckert durchaus folgen, Begriffe von Staat und Volk als emotional Entfremdete abzulehnen, da man gerade als Deutscher jedem Patriotismus skeptisch gegenüber steht. Es gibt auch keinen zwingend natürlichen Volksbegriff, sondern stets eine dem Menschen eigenes Selbstverständnis, das mehr oder minder eng die eigene Herkunft als identitätsstiftend wahrnimmt. In der historischen Entwicklung zum Nationalstaat, wurde diese Identifikation zu einem Bezugspunkt verdichtet, was sich auch in der Sprache der Verfassung niederschlägt.
Wer das Volk als eine willkürliche Konstruktion ablehnt, dürfte auch Probleme mit der Verfassungskonformitäet haben. denn die Verfassung bezieht sich exklusiv auf das Staatsvolk und setzt jenes als normativ voraus. Es ist demnach nur konsequent, diese historische Schicksalsgemeinschaft, die man oftmals durchaus per Entscheidung auch wechseln kann, als Kernpunkt der Solidarität zu verstehen. Immerhin verpflichtet sich jener Staat, den eigenen Bürgern Schutz und Hilfen zu gewähren. Die Steuern sozialisieren diese Verpflichtung. Jedes weitere Nachdenken über die Verflechtung von Bürger, Staat und Volk führt zur wachsenden Verwunderung über Eckerts Ausführungen, die einem unreflektierten Gefühl der Entfremdung vom Volk ausdruck geben und sich damit auch von der Verfassung entfernen.
Damit verspricht es eine „eindeutige“ und von klein auf „vorgegebene“ kollektive Identität und kann (wie andere Sinngebungen mit einem unversöhnlichen Gegensatz zwischen Weiß und Schwarz, Gut und Böse), die Unsicherheiten des Lebenslaufs kompensieren, diesmal durch ein „Geburtsrecht“.
Die verzerrende Darstellung scheint völlig alle Rechtsgrundsätze zu ignorieren, die mit der Staatsbürgerschaft verknüpft sind. Natürlich beziehen sich die Gesetze des Staates zunächst auf seine Bürger und weisen Dritten jeweils einen expliziten Rechtsstatus zu. Das sich die Staatsbürgerschaft auch ändern kann, ist mittlerweile selbstverständlich. hier sind wir erst sekundär bei emotionalen Befindlichkeiten, die tunlichst den objektiven Verhältnissen folgen sollten.
Würde ich im deutschen Volk aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zugehörig fühlen und darum meinen Lebensmittelpunkt in Australien oder sonst wo suchen und auch umsetzen können, würde ich mich zu Recht als Neuaustralier verstehen und die Belange der dortigen Gesellschaft zu der meinigen machen. So lange ich das aber nicht tue, bin ich wegen der Geburt Deutscher – und zwar völlig unabhängig von weiteren Details meines Lebenslaufs, persönlichen Ansichten oder emotionalen Befindlichkeiten.
Was also will Eckert mit seiner Einlassung sagen? Immerhin zeigt er durchaus auch eine gewisse Einsicht:
Für gedachte Gemeinschaften arbeiten wir, bringen wir Opfer, von ihnen her verstehen wir uns. Die weltgeschichtliche Entwicklung, insbesondere die Reduzierung von Raum und Zeit durch neue Technik, hat dazu geführt, dass neben Verwandtschaft, Nachbarschaft und Glaubensgemeinschaft in der Neuzeit die Nation und heute mehr und mehr die Menschheit insgesamt auf einen gefährdeten Erdball getreten ist.
Ist diese Entwicklung nun verpflichtend? Ist es eine emotionale Realität oder eine ideologische Überhöhung? Wenn die Nation selbst in ihrer Größe und Pluralität bereits Identifikationsprobleme verursacht, so mag das für einen globalistischen Ansatz in viel stärkerem Maße zutreffen. Hier bestehen weit geringer Einflussmöglichkeiten und damit Verantwortlichkeit. Die Bildungen von internationalen Freundschaften und Wahlverwandtschaften bleibt unbenommen, oder die direkte menschliche Begegnung bleibt wertvoll, aber die Menschheit als Abstraktum, das es zu retten gilt, erinnert doch an einen Neuaufguss des Mottos: ‚Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.‘ Ethnopluralismus backt da kleiner Brötchen und lehnt den Universalismus ab.
Der Schritt zu einem Weltbürgertum, das diesen heutigen Gegebenheiten entspricht und sie zu gestalten versucht, ist daher alternativlos.
Wie bitte? Hier scheint die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und invasiven Meinungsdiktat bereits verletzt, denn eine andere gültige Meinung wird hier ex kathedra ausgeschlossen.
Die dazu notwendigen weltbürgerlichen Orientierungen schließen die Loyalität zu ethnischen und religiösen Gemeinschaften nicht aus, relativieren sie allerdings: Wir gehören weiterhin Verwandtschaften, Völkern, Nationen, Klassen und Glaubensgemeinschaften an. Diese sind aber nicht mehr das „letzte“ Wort. Das zu revidieren, scheint das Ziel der Neuen Rechten zu sein.
Dieser globalistische Ansatz ist keineswegs alternativlos. Hier von Revision zu sprechen behauptet, dass man hier eine Faktenbehauptung vertrete, die aber tatsächlich lediglich eine umstrittene Meinung ist. Warum sollten die Globalisten die normative Begriffshoheit zu recht beanspruchen können? Tatsächlich kann es nicht mehr als ein Diskurs gegensätzlicher Meinungen sein, in der jede Partei die Meinungsfreiheit für sich reklamieren kann, nicht mehr. Im Gegenteil: Globalisten, die die Menschheit zum Ziel haben, dabei selbstverständlich ihre eigenen Überzeugungen normativ setzen, wollen tatsächlich die Souveränität Dritter – Individuen wie Völker – außer Kraft setzen, was auch stilistisch in diesem Aufsatz erkennbar wird. Die vermeintliche Großzügigkeit, mit der sie Dritten Loyalitäten zugestehen wollen, geschieht nur unter dem Vorbehalt, dass die finale Deutungsmacht bei ihnen selbst bleibt.
Das Selbstbewusstsein der Deutschen werde durch „Schuldkult“, „Schuldlust“ und „Schuldstolz“ gebrochen, so Stimmen der Neuen Rechten.[37] Traumata wird man aber nicht los, indem man sie ignoriert oder bagatellisiert. Wollen wir die Verbrechen des 20. Jahrhunderts – vom Todesmarsch der Armenier über die deutschen Konzentrationslager, die Killing Fields von Kambodscha bis zum Genozid in Ruanda – irgendwann einmal hinter uns lassen, müssen wir sie im Gedächtnis bewahren.
Geht es nun um Traumabewältigung, so ist dieser Weg sicher nicht offensichtliche einfach und unumstritten. Gibt es hier tatsächlich nur zwei Alternativen, nämlich die obsessive Fixierung oder das rückstandsfreie Verdrängen? Keines der beiden scheint eine angemessene Traumabewältigung sein. Ich gehe von einer Vermeidung beider Extreme als die erfolgversprechendste Bewältigungsstrategie aus. Immerhin können die Nachgeborenen ja keiner persönlichen Schuld angeklagt werden, und das Postulieren einer Erbschuld bleibt nicht selbstevident. Aber gerade die Identifikation mit einem Vok, dass eben eine blutige Schuld auf sich geladen hat, erfordert ein Mittragen. Das aber ist nur möglich, wenn man eben dieses Volk auch substanziell versteht und es nicht vorher aus der Gleichung heraus kürzt.
Das Recht und die Würde des Trauerns gilt selbstverständlich für alle Opfer – auch die deutschen. Es geht dabei nicht um „Kollektivschuld“ oder „Meine Ehre heißt Reue“, wie die Neurechten das Gedenken ironisieren. Es geht um die Bewahrung eines Wissens, das wir nicht nur den Opfern der Vergangenheit, sondern vor allem den möglichen Opfern der Zukunft schulden.
Und abermals klingeln die Alarmglocken. Natürlich sollten jedwede Verbrechen vermieden werden, Menschen vor dem Opfer werden bewahrt werden, und zwar völlig unabhängig von einer akzeptierten oder abgelehnten Erbschuld. Die Wahl derer, die aber vor dem Opfersen bewahrt werden sollen, im Besonderen durch die Auswahl möglicher Gefahren, erscheint aber oft als willkürlich und als Instrument, beliebige Ansichten durchzusetzen.
Jede aufrechnende Relativierung von Völkermord gefährdet dieses Wissen und führt gerade nicht zu einer selbstbewussten Nation.
Spricht Eckert nun plötzlich von der Türkei?
Weil Völkermord aber in Zukunft durchaus wieder geschehen kann, sollte auch keine Singularisierung betrieben werden (auch nicht, wie häufig, als Antithese zur Relativierung).
Dies ist erstaunlich, denn es galt unter Linken eben bereits als verdächtig, wenn man die Nazi-Verbrechen mit anderen Massenmorden in Beziehung setzte.
Aktive Erinnerung zeigt uns, was wir uns sonst nicht vorstellen können: dass Menschen guten – nein, „heroischen“ Gewissens zu allen Tötungshandlungen fähig sind, wenn es ihnen zur Selbstbehauptung des Kollektivs notwendig erscheint, dem sie sich im Innersten zurechnen.
Dies gilt aber nicht exklusiv. Es können alle möglichen Gründe zu einem Verbrechen und Zivilisationsbruch führen, auch der Wahn des Nationalismus, der von der neuen Rechten scharf abgelehnt wird. Dies verschweigt der Artikel, der hier vor allem bei jenen Überzeugungskraft entfaltet, die sich nicht neutral mit der anderen Seite beschäftigt haben.
Es ist also nicht das „sogenannte Böse“, es ist nicht „der“ Aggressionstrieb in uns, der sich hier Bahn bricht. Eichmann war kein Triebtäter. Es ist viel schlimmer: Es ist die Selbstgerechtigkeit einer Moral, die sich auf ein imaginiertes und dann verabsolutiertes Kollektiv bezieht (durch welchen Glauben dies auch immer jeweils definiert sein mag), die alle anderen moralischen Impulse und Bedenken ausschaltet und Massen massenmorden lässt.
Vereinfachte Analysen können durchaus korrekte Feststellungen beinhalten, neigen aber in der Verkürzung zu einer falschen Verabsolutierung. Auch wenn man die Ideologie im säkularen Sinn hier als Auslöser und maßgeblichen Grund erkennt, sagt es noch nichts über eine innere Mechanik, über eine reale oder metaphorische Dämonie, über die Gründe, warum derartige Abscheulichkeiten überhaupt bei eigentlich vernünftigen Menschen Fuß fassen konnte. Auch das Verbrechen ist selen monokausal.
Dieses Wissen ist aber vielleicht das wichtigste Vermächtnis des 20. Jahrhunderts, seiner Weltkriege und Völkermorde. Wir haben es weiterzugeben.
Und darin zeigt sich die Gefahr der willkürlichen Verkürzung.
Die Forderung nach völkischer Homogenität, die Reduktion von Politik auf Freund und Feind und die Rehabilitation der Intoleranz würde dagegen Deutschland letztlich auf einen neuen Nibelungenzug vorbereiten – wohin auch immer.
Die Verkürzung zieht dann immer weitere Kreise. Ex falso quodlibet. Es ist hier kein exklusives Wissen, was hier weitergegeben wird, sondern eine polemische Zuspitzung. Bis hier wurden die titelgebenden Begriffe ‚Kulturelle Homogenität‘ und ‚aggressive Intoleranz‘ kaum angerissen. Was sollte das sein?
‚Kulturelle Homogenität‘ erscheint ein absurder Begriff, denn Kulturen leben von einer mehr oder minder starken Bandbreite und inneren Konflikten. Zugleich aber gibt es sehr wohl kulturfremdes, insbesondere wenn diese alternative Kultur die erste radikal ablehnt. Darum wäre eine detaillierte Klärung des Begriffs zwingend erforderlich.
Ebenso der Begriff ‚aggressive Intoleranz‘: Er könnte auch für das gewaltsame Einschreiten der Polizei bei einem Verbrechen gelten oder bei der Landesverteidigung. Der Kontext legt aber nahe, dass der Verfasser über Dinge schreibt, die er für tolerabel halte, aber durch aggressiver Weise bedroht sieht. Und das, obwohl sogar zitiert wurde, was der Grund der gewollten Intoleranz sei: dort, wo das eigene in seiner Substanz bedroht ist
Somit handelt es sich vor allem um Schlagworte, die nur wenig durchdacht zu sein scheinen.
Im Grunde bestätigt der Aufsatz Eckerts jene kritisierten neuen Rechten, die nur ansatzweise erkennbar wurden. Es wird für ein vermeintlich höheres Wohl die Wahrung eigener Interessen aufs Spiel gesetzt und systematisch jene ausgegrenzt, die in der Wahrung der eigenen Rechte ihre Aufgabe sehen. Die Frage der Verfassungstreue wird damit doppelt in Frage gestellt. Zum einen durch die unzureichend belegte Behauptung die Menschenrechte würden missachtet, aber implizit durch den Verfasser selbst, der den Zentralen Begriff der Verfassung, nämlich das Volk, weitgehend von den Inhalten und Funktion entkernte.